Spartenordnung der Pickleballabteilung im Kummerfelder
Sportverein e.V. von 1960

§ 1
Die Pickleballsparte ist eine Abteilung des KSV.

§ 2
Für die Sparte gilt die Satzung des KSV.
Mit dem Eintritt in die Sparte erkennt das Mitglied die Satzung und die Spartenordnung an.
Die Spartenbeiträge sind der jeweils gültigen Beitragsordnung des Hauptvereins zu
entnehmen

§ 3
Die Mitglieder des Spartenvorstandes vertreten die Sparte nach innen und nach außen. Alle Funktionen werden ehrenamtlich ausgeführt.

§ 4
Die Kündigungsfrist einer Spartenmitgliedschaft ist identisch mit der Kündigungsfrist gemäß § 5a der Vereinssatzung. Die schriftliche Kündigung ist einem Mitglied des Spartenvorstandes zuzuleiten. Die Spartenbeiträge sind bis zum jeweiligen Quartalsende zu entrichten.

§ 5
Der Ausschluss eines Mitgliedes der Sparte richtet sich nach den Grundsätzen der Satzung des Vereines. Die Spartenleitung kann den Ausschluss eines Mitgliedes beim Hauptvorstand des Vereines beantragen, wenn ein grober Verstoß gegen die Regeln dieser Spartenordnung oder die Vereinssatzung vorliegt.

§ 6
Zur Spartenversammlung wird mindestens einmal jährlich, zeitnah vor der Hauptversammlung des Gesamtvereins, von der Spartenleitung unter Angabe der Tagesordnung mit einer Ankündigungsfrist von 14 Tagen eingeladen.
Die Einladung kann entweder durch Aushang in der Sporthalle, KSV-Homepage oder
persönliche Benachrichtigung per-E-Mail unter der zuletzt bekannten Mailanschrift erfolgen. Die Aufgaben der Spartenversammlung sind die Wahl der Spartenleitung sowie die Beschlussfassung für die in der Tagesordnung angegebenen Punkte.
Jede ordnungsgemäß einberufene Spartenversammlung ist beschlussfähig.

§ 7
Die Organe der Sparte sind:
• Die Spartenversammlung
• Der Spartenvorstand

§ 8
Von der Spartenversammlung wird der Spartenvorstand gewählt. Dieser besteht aus:
1. Spartenleiter/in
2. Stellvertretender Spartenleiter/in
3. Kassenwart/in
4. Schriftführer/in
Bei Abstimmung mit Pattsituation hat der Spartenleiter eine 2. Stimme. Die Mitglieder des Spartenvorstandes werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Spartenmitglieder auf 2 Jahre gewählt, und zwar die Positionen 1 und 3 in den Jahren mit ungerader Endzahl und die Positionen 2 und 4 mit gerader Endzahl.
Die Kassenprüfer werden für 2 Jahre gewählt. Ein Kassenprüfer steht bei ungerader und ein Kassenprüfer bei gerader Jahreszahl zur Wahl an.
Über die Spartenversammlung fertigt der Schriftführer der Sparte ein Ergebnisprotokoll in Kurzform. Der Hauptvorstand erhält ein Exemplar des Ergebnisprotokolls.

§ 9
Die Sparte wird gegenüber dem unter § 1 genannten Verein durch ein Mitglied des
Spartenvorstandes vertreten.

§ 10
Die Sparte ist in Abstimmung mit dem Kassenwart des Hauptvereins entsprechend § 10 der Vereinssatzung zu einer eigenen Kassenführung berechtigt. Gegenüber der
Spartenversammlung muss eine jährliche Kassenprüfung mit 2 Kassenprüfern durchgeführt werden. Der Bericht der Kassenprüfer ist dem Hauptvorstand zuzuleiten. Ausgaben, die wertmäßig über 200,00 EUR (i. W.: Zweihundert Euro) liegen, können nur von zwei Mitgliedern des Spartenvorstandes gemeinsam vorgenommen werden.

§ 11
Änderungen der Spartenordnung sind nach vorheriger schriftlicher Bekanntgabe im Rahmen einer Spartenversammlung möglich. Für die Abstimmung genügt jeweils die einfache Mehrheit der anwesenden Spartenmitglieder. Änderungsanträge sind dem Spartenvorstand schriftlich spätestens 7 Tage vor der Spartenversammlung einzureichen.

§ 12
Die Pickelballsparte betreibt schwerpunktmäßig Breitensport. Ein Punktspielbetrieb ist vorgesehen, sobald Möglichkeiten und Interessen es zulassen. Die Kosten für diesen Spielbetrieb haben die Spieler/innen selbst zu tragen.

§ 13
Diese Spartenordnung der Sparte Pickleball im Kummerfelder SV tritt nach der
Beschlussfassung durch die Spartenversammlung am Tage ihrer Bestätigung durch den Spartenvorstand in Kraft.

§ 14
Interessenten am Pickleballsport können in Absprache mit dem Vorstand an einem
Probetraining teilnehmen.

§ 15
Das vereinsseitige Equipment wie Bälle und Netze wird kostenlos zur Verfügung gestellt, für die persönliche Sportbekleidung und Sportausrüstung hat jedes Mitglied selbst aufzukommen. In der Halle sind Hallensportschuhe zu tragen.

§ 16
Trainingsbetrieb:
Die Trainingszeiten werden gemäß dem Hallenbelegungsplan und nach den Trainingsbedarfen durch den Spartenvorstand geregelt.

Erstellt: 24.07.2023 durch D. Fricke, D. Staben, S. Scheunemann, T. Stinski, A. Stinski