Beiträge Hauptverein

  monatlich viertel-jährlich halb-jährlich jährlich
Familie 19 € 57 € 114 € 228 €
Erwachsene 9 € 27 € 54 € 108 €
Kinder 5 € 15 € 30 € 60 €
Passiv 3 € 9 € 18 € 36 €

Zusatzbeitrag für folgende Sparten:

(Der Hauptvereinsbeitrag muss zusätzlich entrichtet werden)

monatlich viertel-jährlich halb-jährlich jährlich
Judo
(Kinder)
5 € 15 € 30 € 60 €
Streetdance
(Kinder)
5 € 15 € 30 € 60 €
Basketball
(Kinder)
3 € 9 € 18 € 36 €
Pilates
(Ewachsene)
8 € 24 € 48 € 96 €

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Beiträge Fußball

  monatlich viertel-jährlich halb-jährlich jährlich
Familie 21 € 63 € 126 € 252 €
Erwachsene 11 € 33 € 66 € 132 €
Kinder 5 € 15 € 30 € 60 €
Passiv 4 € 12 € 24 € 48 €
Aufnahme-gebühr 10 € p.P. (Bar)

(Der Hauptvereinsbeitrag ist jeweils inklusive)

Beitragserhöhung Fußball (ab dem 01.07.2018)

  monatlich viertel-jährlich halb-jährlich jährlich
Erwachsene 4 € 12 € 24 € 48 €
Kinder 3 €    9 € 18 € 36 €

(Der Hauptvereinsbeitrag muss zusätzlich entrichtet werden, siehe Beiträge Fußball)

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Beiträge Tennis

  monatlich viertel-jährlich halb-jährlich jährlich
Familie 32 € 96 € 192 € 384 €
Erwachsene 14 € 42 € 84 € 168 €
Kinder 6 € 18 € 36 € 72 €
Passiv 3 € 9 € 18 € 36 €

(Der Hauptvereinsbeitrag ist jeweils inklusive)

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Beiträge Cricket

monatlich viertel-jährlich halb-jährlich jährlich
Erwachsener 12,50 € 37,50 € 75 € 150 €
Student 10 € 30 € 60 € 120 €
Passiv 2,50 € 7,50 € 15 € 30 €

(Der Hauptvereinsbeitrag ist jeweils inklusive)

Ermäßigte Mitgliedsbeiträge

Mitglieder zahlen Erwachsenenbeitrag im Kalenderjahr nach dem 18. Geburtstag.

Schüler, Studenten und Auszubildende zahlen bei Vorlage der entsprechenden Dokumente den Kinderbeitrag – maximal bis zum 27. Geburtstag.

Zur Familie werden Kinder, Schüler, Studenten und Auszubildende (s.o.) gezählt. Im Kalenderjahr nach dem 18. Geburtstag oder nach Abschluss des Studiums oder der Ausbildung werden die Mitglieder als Erwachsene gezählt. Sofern keine andere Erklärung oder Einzugsermächtigung vorliegt, werden vom bisherigen (Familien-)Konto die entsprechend höheren Beiträge eingezogen.

Sonderfälle (z.B. Arbeitslosigkeit) werden vom Vorstand nach schriftlicher Antragstellung individuell entschieden.

 

Vorabankündigung (Pre-Notification) für Beitragseinzüge per SEPA-Basis-Lastschrift

Zahlungsrythmus jährlich halbjährlich vierteljährlich
Einzugstermine* 15.02. 15.02. / 15.08. 15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11.

* fällt der genannte Einzugstermin auf ein Wochenende oder einen Feiertag wird der nächste Geschäftstag gewählt.

Die Gläubiger-ID des Vereins lautet DE33KSV00000578659.
Als Mandatsrefenznummer wird die Mitgliedsnummer verwendet