Nach dem überschreiten der 100er 7-Tages-Inzidenzmarke im Kreis Pinneberg muss
auch der Sportbetrieb wieder eingeschränkt werden.
„Die Sportausübung ist abweichend von § 11 Absatz 1 der Corona-Bekämpfungsverordnung nur wie folgt zulässig:
a) allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person,
b) außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu 5 Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres unter Anleitung einer Übungsleiterin oder eines Übungsleiters.“
Allgemeinverfügung Kreis Pinneberg (Details ist Sport Ziffer 7)
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